Unternehmensnachfolgeregelungen

Der Generationswechsel bzw. der Unternehmensverkauf bei mittelständischen Unternehmen sollte frühzeitig durchdacht und konkrete Pläne zur Umsetzung erarbeitet werden. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der ertrag- und erbschaftsteuerlichen Aspekte einer Unternehmensübergabe zu sehen, da bei der Übergabe erhebliche Werte bewegt werden.

Besonders gefährdet sind Familienunternehmen, wenn ein anstehender Generationswechsel unternehmerisch nicht oder nur schlecht vorbereitet ist. Streit zwischen den Gesellschaftern, Pflichtteils- und Güterrechtsansprüche, nicht geeignete Nachfolger in der Familie oder fehlende Liquidität für fällige Erbschaftsteuern sind häufig Ursachen für Unternehmenskrisen. Statistisch gesehen kommen von 100 Familienunternehmen nur 30 in die zweite Generation und 10 in die dritte Generation. Es ist daher für den Unternehmer von erheblicher Bedeutung, sich rechtzeitig um die Unternehmenskontinuität zu kümmern. Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil die Nachfolgeüberlegung neben psychologischen, steuerlichen und rechtlichen auch betriebswirtschaftliche Überlegungen einbeziehen muss.
Werden hier nicht konsequent sämtliche vom Gesetzgeber eingeräumten steuermindernden Möglichkeiten genutzt, ist der Fortbestand des Unternehmens sehr häufig gefährdet, weil die kurzfristig aufzubringende Summe die vorhandene Finanzkraft übersteigt.

Nachfolge-Varianten

Bei der Planung der Unternehmensnachfolge hat der Unternehmer folgende Wahlmöglichkeiten:

1.Für die Unternehmensführung und das Unternehmenskapital wird ein Nachfolger aus der Familie gefunden.
2.Für die Unternehmensführung wird ein Fremder eingesetzt. Die Familie bleibt Inhaber/Gesellschafter.
3.Das aus Fremden bestehende Management übernimmt neben Führung der Geschäfte auch eine Kapitalbeteiligung.
4.Das Unternehmen wird insgesamt an Fremde verkauft.
5.Das Unternehmen wird insgesamt verpachtet.

Rechtzeitige Planung 

Unabhängig davon, für welche Variante der Unternehmer sich entscheidet, tut er gut daran, die Nachfolgeplanung langfristig anzugehen. Die o. g. Alternativen sollten frühzeitig unter Berücksichtigung der Marktposition, der Potentiale und Chancen des Unternehmens einerseits sowie der Familien- und Gesellschafterverhältnisse andererseits geprüft werden. Rechtzeitig sollte auch der Ehepartner bzw. die Familie mit in die Nachfolgeplanungsregelung einbezogen werden – möglichst mit dem Ziel, einen Konsens über die Nachfolgeregelung zu erzielen. Darüber hinaus müssen Versorgungsregelungen für einzelne Familienmitglieder, ggf. Abfindungsansprüche einzelner Erben/Mitgesellschafter und auch die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Nachfolgeregelung erörtert werden. Bei solchen komplexen Planungen ist auch eine kompetente Beratung in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Nachfolgeregelung. Wir versuchen mit Ihnen eine möglichst günstige Gestaltung zu entwickeln, welche Ihre Interessen berücksichtigt.